Um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können, hat jeder Pflegebedürftige die Möglichkeit, monatliche Hilfen in Höhe von 125,- Euro in Anspruch zu nehmen. Diese können nicht ausgezahlt werden, sondern müssen als Dienstleistungen von zugelassenen Unternehmen oder Organisationen bereitgestellt werden.
Beispiele zum Einsatz der Entlastungsleistungen
Hilfe beim Einkaufen
Hilfe im Haushalt
Spazieren gehen
Gesellschaft leisten
Kirchen- und Friedhofbesuche
Unterstützung der Angehörigen
Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI